Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§§ 626 BGB; 1 KSchG
Kündigung wegen einer fremdenfeindlichen Äußerung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen abfälliger Äußerung über polnische Kollegen gegenüber einem Vorgesetzten
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 626 BGB, 1 KSchG
Kündigung - fremdenfeindliche Äußerung - Abmahnung - rewis.io
Kündigung wegen einer fremdenfeindlichen Äußerung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; KSchG § 1
Die Bezeichnung zweier polnischer Kollegen in einem Streitgespräch mit dem Vorgesetzten als "Polacken" kann als fremdenfeindliche Äußerung einen Kündigungsgrund an sich darstellen. Die Kündigung scheiterte im vorliegenden Einzelfall an der fehlenden Abmahnung. - rechtsportal.de
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen abfälliger Äußerung über polnische Kollegen gegenüber einem Vorgesetzten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 09.08.2016 - 8 Ca 3303/15
- LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (Bundesarbeitsgericht ‒ Urteil vom 29.06.2017 ‒ 2 AZR 302/16; juris).Geeignet im Sinne der Verhältnismäßigkeit sind daher nur solche Maßnahmen, von denen der Arbeitgeber annehmen darf, dass sie die Benachteiligung für die Zukunft abstellen, d.h. eine Wiederholung ausschließen (Bundesarbeitsgericht ‒ Urteil vom 29.06.2017 ‒ 2 AZR 302/16; juris).
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16
Beispielsweise hängt die Auswahl der für die Bewertung der Glaubwürdigkeit in Frage kommenden Test- und Untersuchungsverfahren davon ab, welche Möglichkeiten als Erklärung für eine ‒ unterstellt ‒ unwahre Aussage in Betracht zu ziehen sind (vgl. Bundesgerichtshof ‒ Urteil vom 30.07.1999 ‒ 1 StR 618/98; juris). - BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung …
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16
Ob eine Verletzung arbeitsvertraglicher (Neben-)Pflichten vorliegt, entscheidet sich nach der objektiven Rechtslage (Bundesarbeitsgericht ‒ Urteil vom 19.01.2016 ‒ 2 AZR 449/15; juris). - LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15
Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem …
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16
Das Vorhandensein dieser Real- oder Glaubwürdigkeitskennzeichen gilt als Hinweis für die Glaubhaftigkeit der Angaben (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf ‒ 27.11.2015 ‒ 9 Sa 333/15; juris). - ArbG Nürnberg, 09.08.2016 - 8 Ca 3303/15
Fremdenfeindliche Äußerung am Arbeitsplatz und das Erfordernis einer dringlichen …
Auszug aus LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16
Das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 9. August 2016, Az. 8 Ca 3303/15, zugestellt am 30. August 2016, wird abgeändert und die Klage wird abgewiesen.
- LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20
Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen
Rassistische und/oder volksverhetzende sowie ausländerfeindliche Äußerungen eines Arbeitnehmers, die er im Betrieb über Kollegen oder Dritte tätigt, sind an sich geeignet, sogar einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. nur LAG Nürnberg v. 07.11.2017 - 7 Sa 400/16 - juris;… Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 18. Auflage 2019 § 127 Rn. 80). - ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
Kündigung wegen rassistischer Äußerungen
Dies gilt insbesondere auch für Beleidigungen mit fremdenfeindlichen Hintergrund (vgl. hierzu etwa LAG Hamm vom 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16; LAG Nürnberg vom 07.11.2017 - 7 Sa 400/16).Gerade § 12 Abs. 3 AGG belegt, dass auch rassistisch motivierte Äußerungen eines Mitarbeiters nicht zwingend eine (außerordentliche) Kündigung rechtfertigen (vgl. zutreffend etwa LAG Nürnberg vom 07.11.2017 - 7 Sa 400/16).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
Die Bezeichnung zweier polnischer Kollegen in einem Streitgespräch mit dem Vorgesetzten als - Polacken - kann als fremdenfeindliche Äußerung einen Kündigungsgrund an sich darstellen; die Kündigung kommt dann aber nicht ohne vorherige einschlägige Abmahnung in Betracht (LAG Nbg. 07.11.2017 - 7 Sa 400/16, BeckRS 1017, 143389; s. Nebeling/Karcher DB 2018, 898).